"Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist."   (Apg 8,14-17)

 

Wohl wird im ersten und grundlegenden Sakrament der Taufe das Leben im Heiligen Geist geschenkt, im Sakrament der Firmung wird jenes Ereignis "vollendet". Diese Vollendung wird bildhaft auch "Besiegelung" genannt, die Firmung ist also Siegel und Urkunde für unser menschliches Dasein als Kinder Gottes und in der Nachfolge Jesu Christi. Ausgerüstet mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist, der die Menschen durchdringt, ermuntert, sendet und kraftvoll beisteht, werden die Gefirmten in den Dienst Christi genommen, um als seine Zeugen den Glauben in Wort und Tat zu bekennen und zu verbreiten.

 

Bei der Firmung streckt der Bischof (oder ein von ihm beauftragter Priester) die Hände über die Firmlinge aus und ruft den Heiligen Geist auf sie herab. Dann legt er jedem einzeln die Hand auf und zeichnet das Zeichen Christi, das Kreuz, auf die Stirn. Dabei spricht er: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Zugleich salbt er die Stirn des Firmlings mit Chrisam, um die "Salbung" durch den Gottesgeist darzustellen, der das Wollen und das Vollbringen schenkt, Christus nachzuahmen und wie er zu handeln (heißt doch "Christus" übersetzt "der Gesalbte" - vgl. Lk 4,18).

 

Ein Firmpate kann den Firmling zur Firmung begleiten, der durch sein Glaubensleben und sein Lebensbeispiel einen eigenen Beitrag leistet, die "Vollendung" der Taufe zu ermöglichen. Deshalb müssen auch zur Übernahme dieses Amtes, wie beim Taufpaten, einige Voraussetzungen beachtet werden: der/die Firmpate/in muss römisch katholisch sein, selbst gefirmt sein und, wenn verheiratet, kirchlich verheiratet sein. Der Taufpate kann auch das Amt des Firmpaten übernehmen (was sinnvoll den Zusammenhang von Taufe und Firmung herausstreicht), es kann aber auch ein anderer Christ sein, der die Voraussetzung mitbringt.

 

Ebenso können Eltern ihre Kinder selbst begleiten. Nur wenn Taufe und Firmung in einem Gottesdienst gespendet werden (was bei einer Erwachsenentaufe immer der Fall ist), ist der Taufpate immer gleichzeitig auch der Firmpate.

 

Vor der Firmung ist eine Vorbereitungszeit für den Empfang des Sakramentes notwendig, die helfen soll, die Gabe Gottes bereit und würdig aufzunehmen, Dimensionen der eigenen persönlichen Sendung wahrzunehmen und das eigene Glaubensleben und das eigene Zeugnis zu reflektieren und zu intensivieren. Das Mindestalter für den Empfang der Firmung liegt in der Erzdiözese Wien im Erreichen des 14. Lebensjahres.

 

Immer wieder entscheiden sich Christen auch erst später, als Erwachsene, dazu, das Sakrament der Firmung zu empfangen und verbinden dies mit einem sehr bewussten Glaubensschritt. Hier gibt es dann eine eigene Form der Firmvorbereitung in den Gemeinden und eine eigene Feier der Erwachsenenfirmung im Stephansdom, die jährlich am Pfingstsamstag gefeiert wird, wobei es aber auch bereichernd für die Gemeinden sein kann, wenn ihre jugendlichen und erwachsenen Firmkandidaten/innen gemeinsam in den jeweiligen Pfarrkirchen gefirmt werden.

 

In St. Augustin wird jährlich auch eine sogenannte "Lehrlingsfirmung" angeboten, die meißtens im Herbst gefeiert wird. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei P. Nikolaus:  p.nikolaus(at)augustiner(dot)at

 

Wenn Sie gefirmt werden wollen (unabhängig wie alt Sie sind), wenden Sie sich bitte mit Ihrem Taufschein an ⇒Pfarrer P. Matthias!

 

 

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