"Als Jesus ihren Glauben sah, sagte er zu dem Gelähmten: Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!"   (Mk 2,5)

 

Die Neuordnung des Bußsakramentes bezeichnet das sakramentale Geschehen als "Feier der Versöhnung". Die neutestamentliche Gottesbotschaft bezeugt die vergebende Initiative Gottes: Gott versöhnt den Menschen mit sich, er hält die Schuld, die Unzulänglichkeit, das Versagen des Menschen nicht als dauernde Anklage gegen den Menschen hoch, sondern nimmt ihm diese in der Vergebung ab. Dies geschieht durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes. Dieser lässt sich vom dunklen Geheimnis der Sünde der Welt treffen, leidet und stirbt daran. Der Gehorsam und die Liebe, in denen er diesen Weg geht, werden in der Auferstehung zum Anfang neuen Lebens für die Menschen. In der Mitteilung seines Geistes ist der Auferstandene das wirksame Wort der Vergebung, neu schaffende Kraft im Kampf gegen die Sünde. Die Botschaft, dass die Macht der Sünde im versöhnenden Handeln Gottes gebrochen ist, sagt nicht, dass diese Macht in der Menschheitsgeschichte und in der Christengeschichte nicht mehr wirksam ist. Aber sie bekennt die Hoffnung in der "Vergebung der Sünden" (als Teil des christlichen Glaubensbekenntnisses) auf ein letztes, wirklich alle Sünden überwindendes Handeln Gottes bei der Neuschöpfung von Welt und Mensch. Wo Christen das Wunder der Vergebung in ihrer Zeit wahrnehmen (deshalb ist es auch eine Feier der Kirche), dürfen sie darin Vorzeichen des letzten, alles vollendenden Wunders der Vergebung sehen. Aus dieser Hoffnung bekommen dann alle Anfangszeichen der Versöhnung ihre Kraft.

 

Umkehr, Vergebung und Neuanfang sind aber keine Selbstverständlichkeiten, sondern sind Ereignisse und Geschenke, die auch der Gestaltung bedürfen, um lebenswirksam zu werden. So kennt die Kirche verschiedene Formen der Buße, die das Umfeld des Sakramentes bilden und auch für die fruchtbare Feier dieses Sakramentes von Bedeutung sind: die Herzensbeichte (der Glaubende vertraut sich im Bewusstsein seiner Gebrochenheit dem Gott der Vergebung an), die geschwisterliche Zurechtweisung, die versöhnende und erneuernde Kraft der Eucharistie, die Öffnung für das Gotteswort, die gelebte Nächstenliebe, die zwischenmenschliche Versöhnung und die gemeindlichen Bußfeiern, bei der die Christen sich versammeln, um gemeinsam auf das Wort Gottes zu hören, sich zu der sie verbindenden Schuld bekennen und um Gottes Erbarmen zu erbitten, auch indem sie fürbittend füreinander eintreten.

 

Die Feier der Versöhnung gipfelt in der sakramentalen Feier des Bußsakramentes, der Beichte. Nach einer entsprechenden Zeit der Vorbereitung, Reflexion und Besinnung (Hilfen dabei bieten die "Beicht - oder Gewissensspiegel", z. B. Gotteslob alt Nr. 62-66 | Gotteslob neu Nr. 593-601, bes. 598-603), blickt der Gläubige voll Reue und mit dem persönlichen Anspruch der Besserung auf seine konkrete Lebens- und Glaubensgeschichte und bekennt seine Sünden in einer persönlichen Aussprache (Beichtgespräch). Dieses Gespräch hat den Charakter einer "Seelenführung" (entspringt doch die sogenannte "Ohrenbeichte" einer wichtigen Erfahrung des frühen Mönchstums: dass "Öffnung des inneren Lebens" und "Wegweisung" dem geistlichen Wachstum sehr dienlich sind) und gipfelt in der sakramentalen Zusage: "So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."

 

Der Beichtende nimmt eine Buße entgegen, die ihm hilft im konkreten Leben Fehlhaltungen und -taten auszubessern und mit neuer Bereitschaft in der Nachfolge Christi voranzuschreiten. Der Priester ist bei der Beichte laut kirchlicher Tradition mit einer vierfachen Aufgabe als Repräsentant Christi versehen: er ist Vater, Arzt, Lehrer und Richter und dabei an die Schweigepflicht gebunden (Beichtsiegel). Das Kirchenrecht verpflichtet alle Gläubigen wenigstens einmal im Jahr, besonders in der österlichen Zeit (Aschermittwoch bis Pfingsten) das Sakrament der Buße zu empfangen.

 

Für ein Beichtgespräch stehen Ihnen die Priester unseres Klosters gerne zur Verfügung! Sie können gerne einen Termin vereinbaren, persönlich vor oder nach den Gottesdiensten oder per E-Mail an ⇒Pfarrer P. Matthias oder einen anderen ⇒Augustiner.

 

 

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