"Prüfen wir unsere Wege, erforschen wir sie und kehren wir um zum Herrn!"   (Klagelieder 3, 40)

 

Immer wieder sorgen Kirchenaustritte und ihre unterschiedlichen Beweggründe für Schlagzeilen (Unzufriedenheit mit dem Kirchenbeitrag, unangenehme Vorfälle mit kirchlichen Angestellten, Affären in der kirchlichen Hierarchie, ...).

 

Parallel dazu gibt es auch Menschen, die nach einer kürzeren oder längeren Zeit den Wiedereintritt in die Kirche wagen. Auch hier sind die Beweggründe verschieden gelagert: biographische Entwicklungen; der Wunsch, manche Lebenswenden doch aus dem Glauben heraus mit einem kirchlichen Fest zu feiern; das Bedürfnis, nicht als religiöser "Einzelkämpfer" zu leben, sondern in der Gemeinschaft der Glaubenden sich zu entfalten; eine Veränderung der persönlichen Sicht und Haltung gegenüber der Kirche, die immer zugleich "Kirche der Heiligen und der Sünder" ist; ein Schritt der Nachfolge Jesu, der alles getan hat, um in seinem Tun und Reden Gemeinschaft zu stiften; Krankheit oder Trauer um einen lieben Menschen.

 

Der Wiedereintritt selbst ist einfach und unbürokratisch und prinzipiell in jeder Pfarre möglich, unabhängig vom Wohnsitz. Vorraussetzung ist eine persönliche Entscheidung, wieder dauerhaft zur Gemeinschaft der röm.-kath. Kirche zu gehören.

 

Zunächst suchen Sie das Gespräch mit einem Seelsorger, dem Sie Ihr Anliegen vorbringen. Es werden dabei auch die Beweggründe Ihres Austrittes und die Veränderungen Ihrer Sichtweise angesprochen, die Sie zum erbetenen Wiedereintritt führen, aber nicht im Sinne einer "Prüfung" oder eines unnötigen "Ausfratschelns", sondern in einem freien und vertraulichen Gespräch.

 

Je nach Gesprächverlauf wird ein Termin für eine kleine oder größere Feier der Wiederaufnahme vereinbart. Normalerweise geschieht sie in einer stillen, schlichten Feier zusammen mit dem jeweiligen Priester, zwei Zeugen, die den Wiedereintritt bestätigen und eventuell anderen gewünschten Personen. Dabei bekennen Sie sich zum Glauben der Kirche und schließen wieder Frieden mit ihr. Die Aufnahme kann auch feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis stattfinden.

 

Nach der Wiederaufnahme können Sie wieder am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen und auch alle Rechte und Verantwortungen wahrnehmen. Die Beitragspflicht beginnt erst mit dem Wiedereintritt, wobei die Jahre, die man ausgetreten war, nicht "nachgezahlt" werden müssen. Nach dem Eintritt beginnt die Beitragspflicht im darauffolgenden Jänner bzw. Juli.

 

Wenn Sie Fragen zum Glauben oder zur Kirche haben oder schon an einen Wiedereintritt denken, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem ⇒Pfarrer P. Matthias auf!

 

Aus welchem Grund Sie auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten sind, überdenken Sie bitte Ihren Schritt und überlegen Sie, ob Sie nicht zur Gemeinschaft der an Jesus Christus Glaubenden zurückkehren wollen. Denn: um religiös zu sein, braucht man keiner Gemeinschaft anzugehören, Christ hingegen kann man nur in Gemeinschaft sein!